KFZ-Schadenzentrum Franken
Informationen für Unfallgeschädigte

Ihre Rechte. Klar erklärt.

Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu - viele davon werden Ihnen verschwiegen. Wir sorgen dafür, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht.

0151 - 288 504 07 Termin vereinbaren
7
Rechte im Detail
0 €
Für Geschädigte
+ 30 %
Höhere Auszahlung
§ 249 BGB
Gesetzliche Grundlage
Frontschaden an einem BMW M4 nach Verkehrsunfall
Unverschuldet im Unfall?

Diese Rechte stehen Ihnen gesetzlich zu.

Ein Unfall ist immer unerwartet. Sobald der erste Schock vorbei ist, stellt sich die Frage: Welche Ansprüche habe ich, wenn ich nicht schuld bin? Die Antwort ist einfach. Sie haben viele Rechte - und alle werden von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt.

Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, Geschädigte zu günstigeren Bedingungen abzuspeisen. Wir kennen jeden Trick und setzen Ihre Ansprüche durch.

Ihre 7 wichtigsten Ansprüche

Das steht Ihnen alles zu.

Vollständige Übersicht aller Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall - inklusive gesetzlicher Grundlage.

Ab 750 € Schaden

Eigener, unabhängiger Kfz-Gutachter

Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ab ca. 750 € Schadenshöhe. Die Versicherung muss die Kosten vollständig übernehmen.

Rechtsgrundlage: BGH-Urteil VI ZR 67/06
Gleiche Fahrzeugklasse

Mietwagen für die Reparaturdauer

Für die gesamte Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer steht Ihnen ein Mietwagen in vergleichbarer Klasse zu. Wir vermitteln Ihnen Anbieter mit Direktabrechnung - Sie zahlen nichts.

Rechtsgrundlage: § 249 BGB
23 - 175 € pro Tag

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie keinen Mietwagen nutzen, erhalten Sie eine pauschale Entschädigung pro Tag - abhängig von Fahrzeugklasse und Alter. Auch dann, wenn Sie das Auto nicht zwingend brauchen.

Rechtsgrundlage: Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch
Auch nach perfekter Reparatur

Merkantile Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist Ihr Fahrzeug am Markt weniger wert - ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Diesen Wertverlust beziffern wir und holen ihn für Sie ein.

Rechtsgrundlage: BGH-Urteil VI ZR 35/79
HWS, Prellungen, Frakturen

Schmerzensgeld bei Personenschäden

Bei Verletzungen - auch leichten Schleudertraumen - haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere. Ein ärztliches Attest ist die Grundlage.

Rechtsgrundlage: § 253 Abs. 2 BGB
Verkehrsrechtsanwalt kostenfrei

Anwalt auf Kosten der Versicherung

Auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts trägt die gegnerische Haftpflicht. Wir empfehlen einen Spezialisten - das maximiert Ihre Forderung um durchschnittlich 25-40 %.

Rechtsgrundlage: § 249 BGB
Abschleppen, Taxi, Reinigung

Weitere Schäden & Auslagen

Abschleppkosten, Taxi-Fahrten, Reinigung nach Glassplittern, Telefonate, Fahrten zur Werkstatt, Wertgegenstände im Fahrzeug - alles wird ersetzt. Belege sammeln lohnt sich.

Rechtsgrundlage: Schadensrecht § 249 BGB
Achtung Tricks

Was Ihnen die Versicherung gerne verschweigt.

Diese Sätze hören Geschädigte regelmäßig am Telefon - und sollten jedes Mal stutzig werden.

Das sagt die Versicherung

Lassen Sie unseren Gutachter kommen - das spart Zeit."

Die Wahrheit

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Schaden wird systematisch zu niedrig bewertet.

Das sagt die Versicherung

Bei dem geringen Schaden lohnt sich kein eigener Gutachter."

Die Wahrheit

Ab ca. 750 € haben Sie Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen - und allein die Wertminderung übersteigt häufig die Gutachterkosten.

Das sagt die Versicherung

Reparieren Sie in unserer Partnerwerkstatt, dann geht es schneller."

Die Wahrheit

Sie haben freie Werkstattwahl. Markenwerkstätten zahlen die Versicherung - auch für ältere Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen.

Das sagt die Versicherung

Einen Mietwagen brauchen Sie eigentlich nicht."

Die Wahrheit

Doch. Oder Sie nehmen die Nutzungsausfallentschädigung - 23 bis 175 € pro Tag, je nach Fahrzeug.

Der direkte Vergleich

Mit oder ohne eigenen Gutachter?

Studien und unsere eigene Erfahrung zeigen den klaren Unterschied in der Schadensregulierung.

Position
Ohne Gutachter
Mit Schadenzentrum
Schadenhöhe
Schätzung der Versicherung
Tatsächlicher Schaden + Reserven
Wertminderung
Wird selten erwähnt
Wird beziffert & eingefordert
Nutzungsausfall
Kürzeste Reparaturdauer
Realistische Dauer inkl. Wartezeit
Mietwagenklasse
Eine Klasse niedriger
Gleiche Klasse, Direktabrechnung
Reparaturweg
Partnerwerkstatt-Empfehlung
Freie Werkstattwahl
Rechtsbeistand
Auf eigene Kosten
Spezialisierter Anwalt - kostenfrei
So setzen wir Ihre Rechte durch

In 4 Schritten zum vollen Schadensersatz.

Schritt 01

Anrufen

Schildern Sie uns kurz den Unfall - 24 h am Tag.

Schritt 02

Termin

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug - in der Regel binnen 24 h.

Schritt 03

Gutachten

Beweissicher und gerichtsfest - in 24-48 h bei Ihnen.

Schritt 04

Abwicklung

Wir reichen ein, der Anwalt setzt durch. Sie warten nur auf die Auszahlung.

Unser Versprechen

0 € Kosten für Sie - garantiert.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten - Gutachten, Anwalt, Mietwagen, Reparatur. Sollten Sie wider Erwarten einen Anteil tragen müssen, klären wir das vorab transparent mit Ihnen.

24 h erreichbar
110+ Google-Bewertungen2.000+ Gutachten0 € für Geschädigte

Ihre Rechte durchsetzen -wir kümmern uns drum.

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