Eigener, unabhängiger Kfz-Gutachter
Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ab ca. 750 € Schadenshöhe. Die Versicherung muss die Kosten vollständig übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu - viele davon werden Ihnen verschwiegen. Wir sorgen dafür, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht.

Ein Unfall ist immer unerwartet. Sobald der erste Schock vorbei ist, stellt sich die Frage: Welche Ansprüche habe ich, wenn ich nicht schuld bin? Die Antwort ist einfach. Sie haben viele Rechte - und alle werden von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt.
Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, Geschädigte zu günstigeren Bedingungen abzuspeisen. Wir kennen jeden Trick und setzen Ihre Ansprüche durch.
Vollständige Übersicht aller Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall - inklusive gesetzlicher Grundlage.
Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ab ca. 750 € Schadenshöhe. Die Versicherung muss die Kosten vollständig übernehmen.
Für die gesamte Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer steht Ihnen ein Mietwagen in vergleichbarer Klasse zu. Wir vermitteln Ihnen Anbieter mit Direktabrechnung - Sie zahlen nichts.
Wenn Sie keinen Mietwagen nutzen, erhalten Sie eine pauschale Entschädigung pro Tag - abhängig von Fahrzeugklasse und Alter. Auch dann, wenn Sie das Auto nicht zwingend brauchen.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist Ihr Fahrzeug am Markt weniger wert - ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Diesen Wertverlust beziffern wir und holen ihn für Sie ein.
Bei Verletzungen - auch leichten Schleudertraumen - haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere. Ein ärztliches Attest ist die Grundlage.
Auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts trägt die gegnerische Haftpflicht. Wir empfehlen einen Spezialisten - das maximiert Ihre Forderung um durchschnittlich 25-40 %.
Abschleppkosten, Taxi-Fahrten, Reinigung nach Glassplittern, Telefonate, Fahrten zur Werkstatt, Wertgegenstände im Fahrzeug - alles wird ersetzt. Belege sammeln lohnt sich.
Diese Sätze hören Geschädigte regelmäßig am Telefon - und sollten jedes Mal stutzig werden.
„Lassen Sie unseren Gutachter kommen - das spart Zeit."
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Schaden wird systematisch zu niedrig bewertet.
„Bei dem geringen Schaden lohnt sich kein eigener Gutachter."
Ab ca. 750 € haben Sie Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen - und allein die Wertminderung übersteigt häufig die Gutachterkosten.
„Reparieren Sie in unserer Partnerwerkstatt, dann geht es schneller."
Sie haben freie Werkstattwahl. Markenwerkstätten zahlen die Versicherung - auch für ältere Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen.
„Einen Mietwagen brauchen Sie eigentlich nicht."
Doch. Oder Sie nehmen die Nutzungsausfallentschädigung - 23 bis 175 € pro Tag, je nach Fahrzeug.
Studien und unsere eigene Erfahrung zeigen den klaren Unterschied in der Schadensregulierung.
Schildern Sie uns kurz den Unfall - 24 h am Tag.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug - in der Regel binnen 24 h.
Beweissicher und gerichtsfest - in 24-48 h bei Ihnen.
Wir reichen ein, der Anwalt setzt durch. Sie warten nur auf die Auszahlung.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten - Gutachten, Anwalt, Mietwagen, Reparatur. Sollten Sie wider Erwarten einen Anteil tragen müssen, klären wir das vorab transparent mit Ihnen.