UnfallgutachtenDas vollständige Haftpflicht-Gutachten.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Wir erstellen Ihnen ein gerichtsfestes Unfallgutachten, das alle Schadenspositionen lückenlos dokumentiert - von Reparaturkosten über Wertminderung bis Nutzungsausfall. Die Kosten trägt vollständig die gegnerische Versicherung.

Passt zu Ihrer Situation?
Nicht jeder Schaden braucht das gleiche Vorgehen. Hier sehen Sie, wann ein Unfallgutachten der richtige Weg ist - und wann wir Sie zu einer anderen Leistung beraten.
- Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten
- Der Reparaturschaden übersteigt voraussichtlich 750 EUR
- Sie möchten Wertminderung und Nutzungsausfall nicht verschenken
- Sie wollen einen unabhängigen Gutachter - nicht den der Versicherung
Von Ihrem Anruf bis zur Auszahlung.
Anruf & Termin
Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp. Wir vereinbaren binnen Minuten einen Vor-Ort-Termin - oft noch am selben Tag.
Begutachtung am Fahrzeug
Wir kommen zu Ihnen: zur Wohnung, in die Werkstatt oder an den Unfallort. Vollständige Dokumentation mit Foto, Messung und Zustandsaufnahme.
Gutachten in 24 - 48 h
Sie erhalten Ihr beweissicheres Gutachten digital und postalisch. Auf Wunsch leiten wir es direkt an Ihren Anwalt und die Versicherung weiter.
Regulierung & Auszahlung
Sie reichen das Gutachten ein, die gegnerische Versicherung zahlt. Wir begleiten Sie bis zur vollständigen Schadensregulierung.
Was Sie konkret bekommen.
Keine versteckten Zusatzkosten, kein Kleingedrucktes. Diese Leistungen sind bei einer Beauftragung immer enthalten.
- Reparaturkostenkalkulation nach DAT / Audatex
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall- oder Mietwagenempfehlung
- Beweissichere Fotodokumentation
- Reparaturablaufplan & Dauer
- Sachverständigenkosten-Abrechnung
- Direkter Versand an Anwalt & Versicherung
Was Sie wissen sollten.
Fragen, die uns am häufigsten zu Unfallgutachten gestellt werden. Etwas anderes auf dem Herzen? Rufen Sie einfach an.
Wer zahlt das Unfallgutachten?+
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Sachverständigenkosten. Für Sie als Geschädigte entstehen 0 EUR Kosten.
Darf ich den Gutachter frei wählen?+
Ja. Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, Ihren eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufdrängen.
Wie schnell habe ich mein Gutachten?+
In der Regel innerhalb von 24 - 48 Stunden nach der Begutachtung. Bei dringenden Fällen liefern wir oft noch am selben Tag.
Was ist Wertminderung?+
Auch nach fachgerechter Reparatur verliert Ihr Fahrzeug an Wiederverkaufswert. Diesen Verlust dokumentieren wir und machen ihn gegenüber der Versicherung geltend - oft ein vierstelliger Betrag.
Was kostet ein Bagatellschaden?+
Liegt der Reparaturschaden unter ca. 750 EUR, ist ein Kostenvoranschlag wirtschaftlicher. Wir beraten Sie ehrlich - auch wenn ein Vollgutachten in Ihrem Fall nicht nötig ist.



